Wann werden die Fördermittel nach einer Zusage ausgezahlt?
Nach der Förderentscheidung bekommen die ausgewählten Antragstellenden einen Fördervertrag.
Sobald der Vertrag unterschrieben und zuerst als Scan an uns zurückgeschickt wurde, können wir die Auszahlung vorbereiten.
Wie schnell das Geld ausgezahlt wird, hängt also auch davon ab, wie schnell der unterschriebene Vertrag bei uns ankommt.
Müssen die Antragstellenden zuerst selbst bezahlen?
Nein. Wenn der Fördervertrag schnell unterschrieben und zurückgeschickt wird, sollen die bewilligten Mittel vor Beginn der Projektaktivitäten ausgezahlt werden.
Bitte beginnen Sie das Projekt trotzdem erst, wenn Sie eine Förderzusage bekommen haben und die nächsten Schritte mit uns geklärt wurden.
Projektteile, die schon vor dem Förderzeitraum begonnen haben, können später nicht bezahlt werden.
Kann sich eine Organisation bewerben, die nicht in Berlin-Mitte sitzt?
Ja. Auch Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen außerhalb von Berlin-Mitte können einen Antrag stellen.
Wichtig ist, dass das Projekt vollständig im Bezirk Mitte stattfindet und einen klaren Nutzen für Menschen in Mitte oder für migrantische Communities in Mitte hat.
Das gilt zum Beispiel auch für eine Organisation mit Sitz in Brandenburg.
Kann eine Person oder Organisation mehrere Anträge stellen?
Nein. Wenn Sie mehrere Ideen haben, wählen Sie bitte eine Idee aus und beschreiben Sie diese als ein gemeinsames Projekt.
Mehrere Veranstaltungen können Teil eines Projekts sein. Sie müssen aber in einem gemeinsamen Antrag und einem gemeinsamen Kostenplan stehen.
In welcher Sprache müssen der Antrag und die Abrechnung eingereicht werden?
Das Antragsverfahren, der Fördervertrag und die spätere Abrechnung sind auf Deutsch.
Die Antragstellenden müssen deshalb sicherstellen, dass sie die Unterlagen vollständig auf Deutsch ausfüllen und die Ausgaben verständlich dokumentieren können.
Bei einer individuellen Beratung können Sie vorher telefonisch fragen, in welchen Sprachen das Beratungsgespräch möglich ist.
Gibt es das Antragsformular oder andere Unterlagen auch in anderen Sprachen?
Nein. Das Antragsformular, der Kostenplan, der Fördervertrag, die Abrechnung und alle verbindlichen Unterlagen gibt es nur auf Deutsch.
Auch die ausgefüllten Antrags- und Abrechnungsunterlagen müssen auf Deutsch eingereicht werden.
Lediglich Projektflyer und einige Informationen in Social Media sind in mehreren Sprachen erstellt.
Müssen alle Teilnehmenden, Honorarkräfte und Ehrenamtlichen in Berlin-Mitte wohnen?
Nein. Die beteiligten Personen müssen nicht in Berlin-Mitte wohnen.
Wichtig ist, dass das geförderte Projekt in Berlin-Mitte stattfindet und einen klaren Nutzen für Menschen im Bezirk oder für migrantische Communities in Mitte hat.
Muss ein Kooperationspartner bei der Antragstellung schon fest zugesagt haben?
Nein. Eine feste Kooperation ist keine Voraussetzung für den Antrag.
Wenn Sie im Antrag einen Kooperationspartner nennen, sollte aber klar sein, welche Aufgabe dieser übernimmt, zum Beispiel:
- einen Raum zur Verfügung stellen,
- bei der Ansprache der Zielgruppe helfen,
- organisatorisch unterstützen,
- bei den Inhalten mitarbeiten,
- die Veranstaltung bekannt machen.
Wenn die Zusage noch fehlt, können Sie schreiben, dass die Kooperation geplant ist.
Wichtig ist, dass das Projekt auch umgesetzt werden kann, wenn die Kooperation nicht zustande kommt.
Was ist ein Kooperationspartner?
Ein Kooperationspartner unterstützt das Projekt auf eine konkrete Art.
Das kann eine inhaltliche, organisatorische oder praktische Unterstützung sein.
Welche Ausgaben können grundsätzlich beantragt werden?
Zum Beispiel können folgende Ausgaben gefördert werden:
- Honorare,
- Aufwandsentschädigungen,
- Materialien,
- Raummiete,
- Technik,
- Druckkosten und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verpflegung,
- notwendige Fahrt- und Transportkosten
Alle Ausgaben müssen für das Projekt notwendig und angemessen sein.
Im Kostenplan muss verständlich erklärt werden, wie sich die Kosten berechnen.
Wie genau muss der Kostenplan ausgefüllt werden?
Bitte tragen Sie keine allgemeinen Pauschalen oder nur Beispiele ein.
Jede Ausgabe muss konkret und verständlich beschrieben werden.
Bei Honoraren sollte zum Beispiel stehen:
Anzahl der Personen × Anzahl der Stunden × Stundensatz
Bei Materialien sollte klar sein:
- was gekauft wird,
- wie viele Stück gebraucht werden,
- wie hoch der Preis pro Stück ist,
- wie die Gesamtsumme berechnet wird.
Die Gesamtsumme im Kostenplan muss genau mit der beantragten Fördersumme im Antragsformular übereinstimmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Honorar und einer Aufwandsentschädigung?
Ein Honorar wird für eine klar beschriebene fachliche Leistung bezahlt, zum Beispiel für:
- die Leitung eines Workshops,
- eine Moderation,
- eine künstlerische Leistung,
- Übersetzung,
- Grafik oder Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Aufwandsentschädigung ist für unterstützende ehrenamtliche Tätigkeiten gedacht.
Eine Aufwandentschädigung (oder eine Übungsleiterpauschale) kann nur durch eine registrierte gemeinützige Orgasniation ausgezahlt werden.
Die Aufgaben müssen im Antrag und im Kostenplan klar voneinander getrennt werden.
Müssen die Zahl der Teilnehmenden und die Materialkosten zusammenpassen?
Im Wesentlichren, Ja. Die geplante Zahl der Teilnehmenden muss realistisch sein und zu den Ausgaben passen.
Wenn Sie zum Beispiel mit 200 Teilnehmenden rechnen, muss im Kostenplan erkennbar sein, für wie viele Personen Materialien, Verpflegung oder andere Leistungen geplant sind.
Bei mehreren Veranstaltungen sollte außerdem klar sein:
- wie viele Personen pro Termin erwartet werden,
- welche Aktivität an welchem Termin stattfindet,
- welche Materialien und Kosten zu welcher Aktivität gehören.
Was bedeutet der Förderschwerpunkt „Bildung“?
Bildung bedeutet nicht nur Schulunterricht, Mathematik oder Sprachkurse.
Auch ein Workshop kann zum Schwerpunkt Bildung gehören, wenn dabei Wissen, praktische Fähigkeiten, Methoden oder Erfahrungen weitergegeben werden.
Im Antrag muss klar werden, was die Teilnehmenden lernen oder welche Fähigkeiten sie entwickeln.
Können Fahrtkosten beantragt werden?
Notwendige Fahrt- und Transportkosten können grundsätzlich beantragt werden, wenn sie direkt für das Projekt gebraucht werden.
Dazu gehören zum Beispiel der Transport von Materialien oder notwendige Fahrten zum Veranstaltungsort.
Die Kosten müssen konkret erklärt und verständlich berechnet werden.
Allgemeine Fahrtkosten ohne genaue Erklärung können nicht berücksichtigt werden.
Darf das Projekt schon vor der Förderentscheidung beginnen?
Nein. Projektteile, die bereits vor dem Förderzeitraum begonnen oder durchgeführt wurden, können später nicht bezahlt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für einen vollständigen Antrag brauchen wir grundsätzlich:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
- den vollständig ausgefüllten Kostenplan,
- den Kostenplan zusätzlich als Excel-Datei,
- bei Privatpersonen gegebenenfalls die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments,
- bei Vereinen gegebenenfalls einen aktuellen Vereinsregisterauszug.
Unvollständige Unterlagen können nicht vollständig geprüft werden.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Summen und Angaben in den verschiedenen Dokumenten übereinstimmen.