Wir stellen unsere Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung, die auf gesellschaftliche Entwicklung, kulturellen Austausch und bürgerschaftliches Engagement ausgerichtet sind.
Unsere Räume eignen sich für Vorträge, Diskussionen, Seminare, Community-Treffen sowie weitere Formate, die Dialog, Bildung und Austausch fördern.
Wichtig: Unsere Räumlichkeiten werden ausschließlich für Projekte mit gesellschaftlicher, kultureller oder bildungsbezogener Ausrichtung (gesellschaftliches Engagement) vermietet. Private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Partys etc.) sind nicht vorgesehen.
Räumlichkeiten in der Lindower Straße 18, 13347 Berlin-Wedding




Räumlichkeiten in der Alexanderstraße 7, 10178 Berlin-Mitte


Bedingungen für die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Mitglieder von Club Dialog e.V.:
Die Mitglieder unserer Organisation können die Räumlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei nutzen. Die unentgeltliche Überlassung erfolgt nach vorheriger individueller Abstimmung und unter Erfüllung nachfolgender Kriterien; ein automatischer Anspruch allein aufgrund der Mitgliedschaft besteht nicht.
Kriterien für kostenfreie Nutzung durch Mitglieder
1. Übereinstimmung mit den Zielen der Organisation
Das Projekt, die Veranstaltung oder die Nutzung muss den satzungsgemäßen Zielen der Organisation entsprechen und im Einklang mit ihrem gemeinnützigen Zweck stehen.
2. Zielgruppe
Die Nutzung richtet sich entweder an die Zielgruppe der Organisation insgesamt oder an die spezifische Zielgruppe eines einzelnen Projekts.
3. Partnerschaft
Die Organisation tritt im Rahmen der Nutzung als Partnerin des Projekts auf und nicht ausschließlich als Vermieterin der Räumlichkeiten. Art und Umfang der Partnerschaft werden im Vorfeld abgestimmt und können unter anderem die inhaltliche Mitwirkung sowie eine angemessene Nennung der Organisation in der Projektkommunikation (z. B. auf Websites, in sozialen Medien oder in Veranstaltungsankündigungen) umfassen.
4. Nichtkommerzieller Charakter der Nutzung
Eine kostenfreie Nutzung ist nur bei nichtkommerziellen Projekten möglich. Nutzungen mit Gewinnerzielungsabsicht sind grundsätzlich von der unentgeltlichen Überlassung ausgeschlossen und unterliegen der regulären Raummiete gemäß Preisliste.
5. Begrenzte Ressourcen
Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Ein Anspruch auf bestimmte Zeiträume, Räume oder eine regelmäßige Nutzung besteht nicht.
6. Abstimmung und schriftliche Bestätigung
Die kostenfreie Nutzung setzt eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Projektleitung voraus und bedarf einer schriftlichen Bestätigung der vereinbarten Rahmenbedingungen.
7. Ablehnung und Widerruf
Die Organisation behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erteilte Zustimmung zu widerrufen, insbesondere bei Änderungen des Projektcharakters oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Voraussetzungen.